3. November 2005 von admin in Internet
Gelesen: 777 · heute: 2 · zuletzt: Dienstag, 07. Februar 2012 - 00:39

BGH stärkt Rechte der Onlinekäufer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim
Einkaufen übers Internet gestärkt. Nach dem Urteil dürfen
Internethändler ihren Kunden keinen in Preis und Qualität
gleichwertigen Ersatzartikel zusenden, wenn das bestellte Produkt nicht
lieferbar ist. Anders lautende Klauseln sind damit unwirksam.
Entsprechende Änderung des Kaufvertrags seien nur dann zuzumuten, wenn
für Verbraucher ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der Lieferänderung
bestehe.

Das Karlsruher Gericht gab damit einer Klage der
"Verbraucherzentrale Bundesverband" gegen das Versandhaus "Otto" statt.
In den Geschäftsbedingungen seines Internetshops behielt sich Otto vor,
einen Ersatzartikel zu schicken, wenn die bestellte Ware nicht
lieferbar sei. Nach Einschätzung des BGH berücksichtige die
entsprechende Klausel nicht, dass Kunden Artikel wie etwa
Bekleidungsstücke nach "individuellen Wünschen und Bedürfnissen"
auswählten. Es könne deshalb für einen Kunden, der braune Schuhe
bestellt habe, durchaus "unzumutbar" sein, wenn er statt dessen
gleichwertige schwarze Schuhe geliefert bekomme.

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