| 8. September 2006 von admin in News |
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| Gelesen: 860 · heute: 2 · zuletzt: Freitag, 11. Mai 2012 - 02:32 |
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Gewährleistung und Garantie: Ihr gutes Recht
Die meisten Kunden sind, wenn es um Reklamationen geht, verunsichert: Wann gilt die Gewährleistung, wann greift die Garantie? Darf der Händler bei Umtausch einen Gutschein ausstellen oder ist er verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten? Muss man Kassenbon und Verpackung wirklich aufbewahren? Manche Händler machen sich die Unsicherheit ihrer Kundschaft zunutze und versuchen so, sich vor der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, die im Regelfall zwei Jahre gilt, zu drücken. So verweisen zum Beispiel viele Discounter häufig sofort an den Hersteller und Handwerker schreiben bestimmte Klauseln, die jedoch vor dem Gesetz unwirksam sind, in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Artikel “So setzen Sie Ihre Rechte durch” von der Stiftung Warentest wappnet Sie für Ihre nächste Reklamation, erläutert Ihnen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und hat Antworten auf Fragen wie zum Beispiel “Gibt es ein Recht auf Umtausch?”, “Wie lange darf eine Reparatur dauern?”, “Darf die Gewährleistung bei zweiter Wahl und reduzierter Ware ausgeschlossen werden?” und “Was tun, wenn der Handwerker pfuscht?”. Das Verbrauchermagazin erklärt informativ, ausführlich, praxisnah - und rät: Pochen Sie auf Ihr Recht und lassen Sie sich nicht abwimmeln! |
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