31. Mai 2007 von Redaktion in Allgemein, News, Steuern und Recht
Gelesen: 1141 · heute: 3 · zuletzt: Donnerstag, 09. September 2010 - 19:53

Steuervorteile für Minijobber, Ehrenämter und Spenden

Ab 1. Januar 2007 können Sie rückwirkend, wenn der Bundestag die neue Regelung verabschiedet, bis zu 2100 Euro abgaben- und steuerfrei dazuverdienen. Wie die Regelungen aussehen, wo Sie Jobs mit Steuervorteilen finden und was zu beachten ist, erfahren Sie im aktuellen Überblick der FINANZtest.

Personen, die in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen oder in Anstalten des öffentlichen Rechts nebenbei arbeiten, haben bisher bis zu 1848 Euro sozialabgabenfrei pro Jahr verdienen können. Mit der neuen Regelung wird der so genannte Überleitungsfreibetrag um 252 Euro angehoben.

Mit einem Minijob auf 400-Euro-Basis kann durch den Überleitungsfreibetrag der Lohn auf 575 Euro im Monat steigen. Außerdem können Personen, die ehrenamtlich und unentgeltlich arbeiten, Steuern sparen und vom Finanzamt eine Steuergutschrift von 300 Euro erhalten. Aber auch Spender können in Zukunft vom Finanzamt berücksichtigt werden und 20 Prozent der Gesamteinkünfte als Sonderabgaben abschreiben.

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