24. Juli 2007 von Redaktion in Allgemein, News, Sonstiges
Gelesen: 902 · heute: 2 · zuletzt: Sonntag, 13. Mai 2012 - 16:59

Mondpreise und Lockvogelangebote

rabatt.jpgDer Schlussverkauf ist tot - lang lebe der Schlussverkauf! Seit Januar 2004 dürfen deutsche Händler das ganze Jahr über mit Sonderverkäufen locken - und halten häufig trotzdem freiwillig am traditionellen Sommerschlussverkauf fest. Gestern hat der vierte inoffizielle SSV begonnen. Viele Schnäppchenjäger freuen sich auf Wühltische und Rabatte. Doch aufgepasst: So manches Schnäppchen erweist sich im Nachhinein als zu teuer.

Testberichte.de verrät Ihnen ein paar Verkaufstricks der Händler und zeigt, wie Sie diese rechtzeitig erkennen und sich wirkungsvoll davor schützen. Oberstes Gebot für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd: Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Preise. Vergleichen Sie die Angebote. Das geht im Internet zum Beispiel ganz einfach auf der Webseite Preisvergleiche.de. Es gilt die Devise: Wer gut über die Preise informiert ist, fällt nicht so schnell auf vermeintliche Schnäppchen herein.

Die Händlertricks sind vielfältig. Ein beliebtes Mittel ist der so genannte Mondpreis. “Um einen Mondpreis handelt es sich, wenn der Ausgangspreis künstlich erhöht wurde und die Preissenkung damit Augenwischerei ist”, erklärt die Online-Ausgabe des Hamburger Abendblattes. Auch Preisnachlässe auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers kommen gerade bei Consumer Electronics keinesfalls automatisch einem Schnäppchen gleich. Verbraucherschützern zufolge sei die Preisempfehlung häufig zu hoch angesetzt, die “alten” Produktpreise aufgrund sich ständig weiterentwickelter Technologien oftmals bereits überholt. Kurz: Der Kunde erhält veraltete, noch immer viel zu teure Technik.

Vorsicht auch vor Produkten aus der Werbung, die innerhalb kürzester Zeit vergriffen sind - es könnte sich um ein
“Lockvogelangebot” handeln. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sonderangebote mindestens zwei Tage vorrätig sein müssen. Sollte das gewünschte Produkt bereits am Erscheinungstag der Werbung ausverkauft sein, empfehlen Verbraucherschützer, bei der Geschäftsleitung zu verlangen, dass das entsprechende Angebot nachbestellt wird. Für den Fall, dass die Nachbestellung verweigert wird, sollten sich Kunden an ihre Verbraucherzentrale wenden.

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